Vorsorgeuntersuchungen U1-J1
Gesundheitsvorsorge und Impfempfehlungen
In der Bundesrepublik werden eine Reihe von aufeinander aufbauenden Vorsorgeuntersuchungen für Kinder durchgeführt. Diese sogenannten „U“- und „J“-Untersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil des präventiven Gesundheitsschutzes für Kinder und erfolgen nach standardisierten Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen.
Zusätzlich gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfempfehlungen. Diese finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts. Weitere Informationen bietet darüber hinaus die Sächsische Landesärztekammer.
U1
Direkt nach der Geburt werden vom Facharzt Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Reflexe und Herzschlag kontrolliert. Die U1, der sog. „APGAR- Test“, beinhaltet das Schema Aussehen (Hautfarbe), Puls, Gesichtsbewegungen, Aktivität und Respiration (Atmung).
U2
Zwischen dem 3. und 10. Lebenstag werden Neugeborene im Rahmen der U2 untersucht. Normalerweise erfolgt diese Untersuchung ebenfalls wie die U1 im Krankenhaus. Sofern ambulant entbunden wurde, muss auch hierzu der Kinderarzt konsultiert werden. Inhalt dieser Untersuchung sind neben den Organfunktionen, die Reflexe sowie ein Bluttest, bei dem evtl. Stoffwechselerkrankungen und die Schilddrüsenfunktion untersucht werden. Ebenfalls zur Untersuchung gehört das Prüfen der Hüfte auf eine mögliche Fehlstellung (Hüftdysplasie).
U3
Von der 4. und bis spätestens zur 6. Lebenswoche untersucht der Kinderarzt den Entwicklungsstand des Kindes und beurteilt, ob dieser altersgerecht ist. In der U3 erfolgen nochmals eine Hüftuntersuchung sowie ein Test des Hörvermögens. Ferner werden Sprach-, Spiel- und Sozialverhalten beurteilt. Ist das Kind gesund, sollte es unter anderem lächeln oder sich freuen, wenn es angelächelt wird. Es verfolgt interessante Dinge mit seinem Blick und zeigt Wohlbehagen durch zufriedenes Seufzen.
U4
Die U4 erfolgt zwischen dem 3. bis 4. Lebensmonat. Der Arzt untersucht nochmals das Hüftgelenk, das Nervensystem, die motorische Entwicklung, Hör- und Sehvermögen sowie das Bewegungsverhalten. Ein altersgemäß entwickeltes Kind sollte bereits spontan Freude äußern können und sich Geräuschen und Zurufen zuwenden. In Bauchlage sollte das Baby fähig sein, sich selbständig aufzustützen und seinen Kopf gerade zu halten.
U5
Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat wird bei dieser Untersuchung nochmals die motorische Entwicklung des Kindes untersucht. Auch eine Beobachtung des altersgemäßen Verhaltens sowie nochmaliger Test des Hör- und Sehvermögens stehen hierbei auf dem Untersuchungsplan. Das Kind sollte bereits mit Unterstützung sitzen können. Es sollte Interesse an seiner Umwelt zeigen und typischerweise interessante Dinge mit seinen Händen und dem Mund untersuchen bzw. erforschen.
U6
Diese Untersuchung wird zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat des Kindes durchgeführt. Beobachtet wird, ob das Kind bereits krabbeln, sitzen und stehen kann. Weiteres Augenmerk liegt auf der geistigen Entwicklung des Kindes. Es sollte in diesem Alter selbständig sitzen und anfangen, sich z. B. an Möbeln hochzuziehen, um mit Unterstützung bereits stehen zu können. Weiter unternimmt es mit Unterstützung bereits seine ersten Schritte.
U7
Bei der U7, die zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat durchgeführt wird, liegt das Augenmerk des Kinderarztes auf der motorischen Entwicklung sowie der Sprachentwicklung. In dieser Phase versteht das Kind bereits fast alles, was die Eltern von ihm möchten. Aber es bekundet auch den eigenen Willen und reagiert gar nicht erfreut, wenn es seinen Willen nicht durchsetzen kann. Das Kind ist unter anderem dabei, die Grenzen seines Handelns zu erforschen.
U8
Die U8 findet zwischen dreieinhalb und vier Lebensjahren statt. Der Arzt befragt hierbei die Eltern nach den bereits erfahrenen Kinderkrankheiten und untersucht nochmals die Organe und die motorische Entwicklung. In diesem Alter können Kinder sich fast selbständig alleine an- oder ausziehen. Sie können selbständig essen, trinken und kennen den Gebrauch von Besteck. Darüber hinaus sollten sie einfache Formen nachmalen können und bereits große selbständige Aktivität zeigen - Toben, Klettern, Spielen mit anderen Kindern.
U9
Die U9 erfolgt zwischen fünf und fünfeinhalb Lebensjahren. Es werden neben allen Organen und deren Funktion auch die Motorik und das Hör- sowie Sehvermögen vom Arzt untersucht. In diesem Alter legen sich Kinder meist schon fest, ob sie lieber mit der linken oder rechten Körperhälfte agieren, also Links- oder Rechtshänder werden. Eine Umerziehung durch die Eltern sollte vermieden werden, da diese unnötig ist und dem Kind eher schadet als hilft.
J1
Bei der J1 handelt es sich um eine Erweiterung der U1- bis U9. Diese Vorsorgeuntersuchung erfolgt beim Eintritt vom Kindes- in das Jugendalter und wird zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr durchgeführt. Der Haus- oder Kinderarzt führt neben einer allgemeinen Untersuchung ein Beratungsgespräch mit dem Jugendlichen durch. Hierbei werden Themen wie z.B. Alkohol, Drogen, Rauchen und Sexualität besprochen.